Allgemeine Geschäftsbedingungen für MyWorkDrive-Wiederverkäufer
Zuletzt aktualisiert: 16. April 2020

These MyWorkDrive LLC. (dba “MyWorkDrive”) Reseller Terms and Conditions (the “Terms and Conditions”) will apply to any and all orders placed by a MyWorkDrive Reseller (“Reseller”) manually or via the MyWorkDrive Reseller Portal (an “Order”). MyWorkDrive’s acceptance of an Order is subject to and expressly conditioned on Reseller’s assent to these Terms and Conditions, the Order and any other written agreements executed by MyWorkDrive and Reseller that reference or are executed pursuant to these Terms and Conditions (collectively, the “Agreement”). The effective date of the Agreement (the “Effective Date”) will be the date that MyWorkDrive first provides an authorized Reseller with access to the Reseller Portal (as defined below) available via the MyWorkDrive website www.MyWorkDrive.com, or any successor website thereto (the “MyWorkDrive Site”). MyWorkDrive and Reseller are sometimes referred to herein individually as a “Party” and together as the “Parties.”

Durch den Zugriff auf und die Nutzung des Reseller-Portals stimmt der Reseller allen Bestimmungen und Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyWorkDrive zu, einschließlich der hierin dargelegten Haftungsbeschränkungen und der Bestimmungen, die die Fähigkeit von MyWorkDrive regeln, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wie in Abschnitt 13.10 dargelegt. WENN DER WIEDERVERKÄUFER NICHT MIT ALLEN HIER FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN IST, IST ES DEM WIEDERVERKÄUFER NICHT GESTATTET, DAS WIEDERVERKÄUFER-PORTAL ZU VERWENDEN.

ERWÄGUNGEN
A. MyWorkDrive stellt bestimmte IT-Produkte und -Dienste bereit, wie in der Dokumentation oder einem anwendbaren Auftrag ausführlicher beschrieben (die „Dienste“).
B. Der Wiederverkäufer möchte seinen Kunden die Dienste bereitstellen und möchte als solcher den MyWorkDrive-Dienst an seine Kunden weiterverkaufen und/oder die Dienste zum Nutzen seiner Kunden nutzen.
C. MyWorkDrive gestattet dem Wiederverkäufer den Weiterverkauf der MyWorkDrive-Dienste in Übereinstimmung mit und gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.

VEREINBARUNG
DESHALB vereinbaren die Parteien unter Berücksichtigung der hierin enthaltenen gegenseitigen Vereinbarungen und für andere gute und wertvolle Gegenleistungen, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit anerkannt werden, Folgendes:

1. Definitionen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
1.1 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen (ob in mündlicher, schriftlicher oder anderer materieller oder immaterieller Form) von einer Partei an die andere Partei in Bezug auf oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (ob vor, am oder nach dem Datum des Inkrafttretens), die die die empfangende Partei weiß oder wissen sollte, angesichts der Tatsachen und Umstände im Zusammenhang mit der Offenlegung der Informationen, handelt es sich um vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei. Vertrauliche Informationen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf die Preisbedingungen für die Dienste, wie in der Bestellung oder anderweitig festgelegt, die geistigen Eigentumsrechte von MyWorkDrive, alle Kundendaten, die MyWorkDrive-Plattform, Komponenten der Geschäftspläne, die Dienste, die Software, Erfindungen, Designpläne, urheberrechtlich geschützte Software oder Technologie von MyWorkDrive, Finanzpläne, Computerprogramme, Know-how, Kundeninformationen, Strategien und andere ähnliche Informationen. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die: (a) ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) die empfangende Partei vernünftigerweise nachweisen kann, dass sie in ihrem Besitz war, bevor sie sie zum ersten Mal von der offenlegenden Partei erhalten hat; (c) die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurde; oder (d) die empfangende Partei von einem Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung und ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhält.
1.2 „Kunde“ bezeichnet jede Person, die die Dienste vom Reseller erwirbt oder anderweitig von der Nutzung der Dienste durch den Reseller für den eigenen Geschäftsbetrieb dieser Person und nicht für den weiteren Weiterverkauf, Weitervertrieb oder die Wartung durch Dritte profitiert.
1.3 „Kundenvertrag“ bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Wiederverkäufer und einem Kunden, gemäß der der Wiederverkäufer diesem Kunden die Dienste zur Verfügung stellt.
1.4 „Kundendaten“ bezeichnet alle Kunden- oder Benutzerinformationen, E-Mails, Daten, Texte, Audio-, Video-, Bild- oder sonstigen Inhalte (a), die von einem Kunden oder Benutzer dem Wiederverkäufer oder MyWorkDrive in Verbindung mit dem Kauf oder Erhalt der bereitgestellt werden Dienste oder Nutzung der MyWorkDrive-Plattform.
1.5 „Dokumentation“ bezeichnet Produkt- und Servicebeschreibungen, Benutzeranleitungen und andere Dokumentationen von MyWorkDrive in Bezug auf die MyWorkDrive-Plattform, die MyWorkDrive von Zeit zu Zeit über die MyWorkDrive-Website oder Wiederverkäufer im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Services bereitstellen kann.
1.6 „Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet Patente, Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Handelsaufmachungen und jede andere Form von geistigen Eigentumsrechten, die in jeder Gerichtsbarkeit anerkannt sind, einschließlich Anmeldungen und Registrierungen für alle der vorstehenden (IP).
1.7 „Reseller-Portal“ bezeichnet die MyWorkDrive-Plattform, Software und zugehörige Technologie, die von MyWorkDrive zur Verwendung durch Reseller bereitgestellt wird, um die Beziehungen dieser Reseller zu Kunden in Bezug auf die Dienste zu erleichtern und zu verwalten.
1.8 „Person“ bezeichnet eine Einzelperson, eine Personengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Vereinigung, ein Unternehmen oder eine andere juristische Person.
1.9 „MyWorkDrive-Plattform“ bezeichnet die Dienste, die Software und jede andere Technologie, die von MyWorkDrive bei der Bereitstellung und dem Betrieb der Dienste verwendet oder von MyWorkDrive an Wiederverkäufer oder Kunden in Verbindung mit der Bereitstellung oder dem Erhalt von Diensten geliefert wird, einschließlich des Wiederverkäufer-Portals und MyWorkDrive Grundstück.
1.10 „Software“ bezeichnet die urheberrechtlich geschützte MyWorkDrive-Software, die MyWorkDrive dem Wiederverkäufer in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienste zur Verfügung stellt, wie in der Dokumentation für jeden anwendbaren Dienst näher beschrieben.
1.11 „Benutzer“ bezeichnet jeden Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden, der von MyWorkDrive und dem Wiederverkäufer autorisiert wurde, die Dienste zu nutzen.

2. Nicht-exklusive Ernennung; Dienstleistungen.
2.1 Nicht-exklusive Ernennung. Vorbehaltlich der hier dargelegten Geschäftsbedingungen ernennt MyWorkDrive einen Wiederverkäufer, und der Wiederverkäufer nimmt hiermit die Ernennung als nicht-exklusiven Anbieter der Dienste für Kunden an. Die durch diese Vereinbarung geschaffene Beziehung ist in jeder Hinsicht nicht exklusiv. MyWorkDrive behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen andere Wiederverkäufer, Wiederverkäufer, Distributoren oder Vertreter für den Verkauf der Dienste zu ernennen und zu entlassen oder die Dienste direkt an Kunden zu verkaufen.
2.2 Kundenverträge. Der Verkauf oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Wiederverkäufer an Kunden unterliegt einem schriftlichen Kundenvertrag, der vollständig von den bevollmächtigten Unterzeichnern sowohl des Wiederverkäufers als auch dieser Kunden unterzeichnet ist. Der Wiederverkäufer erbringt die Dienste für Kunden nur gemäß gültigen Kundenverträgen. Der Reseller darf keine Bedingungen oder Bestimmungen in einen Kundenvertrag aufnehmen, die mit den von MyWorkDrive auf der MyWorkDrive-Website oder dem Reseller von Zeit zu Zeit bereitgestellten Geschäftsbedingungen (jeweils eine „MyWorkDrive-Richtlinie“) oder den Bedingungen von im Widerspruch stehen oder anderweitig nicht damit übereinstimmen diese Vereinbarung.
2.3 Zustimmung zu den MyWorkDrive-Bedingungen. Die Bereitstellung der Dienste durch MyWorkDrive für Kunden ist davon abhängig, dass MyWorkDrive die Zustimmung des Kunden zu den Nutzungsbedingungen von MyWorkDrive erhält, die für die Nutzung der Dienste durch diesen Kunden gelten. MyWorkDrive ist nicht verpflichtet, Dienstleistungen für Kunden bereitzustellen, es sei denn und bis MyWorkDrive die Zustimmung des Kunden zu den Nutzungsbedingungen von MyWorkDrive eingeholt hat. In Bezug auf jeden Kunden ist der Wiederverkäufer allein dafür verantwortlich, (a) die Zustimmung des Kunden zu den Nutzungsbedingungen von MyWorkDrive einzuholen oder (b) die erforderliche Zustimmung und Vollmacht von diesem Kunden einzuholen, um die Nutzungsbedingungen von MyWorkDrive im Namen des Kunden zu akzeptieren und zu den Kunden rechtlich an diese Nutzungsbedingungen binden.
2.4 Zustand. Der Wiederverkäufer muss angemessene und sorgfältige Anstrengungen unternehmen, um die Dienste zu vermarkten, zu fördern und zu vertreiben. Der Wiederverkäufer ist allein verantwortlich für die Mittel, die Art und Weise seiner Erfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung.
2.5 Marketing und Verkaufsförderung. MyWorkDrive kann dem Wiederverkäufer von Zeit zu Zeit Werbe- und Marketingmaterialien zur Verfügung stellen (die „MyWorkDrive-Materialien“). Der Wiederverkäufer kann seine eigenen Marketingstrategien entwickeln und die Dienste unter Verwendung wirtschaftlich angemessener Marketingkonzepte und Mittel zur Bekanntmachung und Bereitstellung des Zugangs zu den Diensten (Foren, Blogs, soziale Netzwerke, persönliche oder geschäftliche Websites, gedruckte Medien usw.) vermarkten; vorausgesetzt jedoch, dass der Wiederverkäufer (a) die Dienste nicht vermarktet, fördert oder ihnen Zugang zu einer Person gewährt, die nach Kenntnis des Wiederverkäufers die Dienste nutzt, wenn der Wiederverkäufer sich an diese Organisation oder Person wendet oder die Dienste vermarktet; (b) Marketingmethoden verwenden, die gegen diese Vereinbarung oder andere MyWorkDrive-Richtlinien verstoßen; (c) geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, verwässern oder anderweitig verletzen; oder (d) bei solchen Marketingaktivitäten gegen geltende Gesetze, Regeln, Vorschriften oder Anordnungen verstoßen.
2.6 Nutzung nur durch Kunden. Die im Rahmen dieser Vereinbarung an den Wiederverkäufer verkauften Dienste sind nur für die Nutzung durch Kunden und deren Benutzer bestimmt. Der Wiederverkäufer darf die Dienste nicht für seinen eigenen Geschäftsbetrieb oder für andere Zwecke gemäß dieser Vereinbarung nutzen. Wenn der Wiederverkäufer die Dienste für sein eigenes Konto nutzen möchte, muss er eine Bestellung aufgeben, in der er sich als Kunde benennt, und seine Nutzung der Dienste in dieser Eigenschaft unterliegt den Nutzungsbedingungen von MyWorkDrive und anderen für Kunden geltenden Geschäftsbedingungen.
3. Bestellvorgang; Reseller-Portal.
3.1 Registrierung; Reseller-Portal. MyWorkDrive stellt dem Reseller ein Konto, einen Benutzernamen und ein Passwort zur Verfügung, die dem Reseller Zugriff auf und die Nutzung des Reseller-Portals gewähren, das sich auf der MyWorkDrive-Website befindet. Der Wiederverkäufer ist für die Wahrung der Vertraulichkeit solcher Kontoinformationen verantwortlich und trägt die volle Verantwortung für alle Aktivitäten, die unter dem Konto des Wiederverkäufers stattfinden. Während des Registrierungsprozesses für das Reseller-Portal stellt der Reseller bestimmte Informationen bereit, einschließlich Kontaktinformationen, Geschäftsqualifikationen (falls zutreffend) und alle anderen Informationen, die von MyWorkDrive benötigt werden. Der Wiederverkäufer erklärt und garantiert, dass (a) alle während des Registrierungsprozesses bereitgestellten Informationen korrekt und vollständig sind; (b) der Wiederverkäufer mindestens achtzehn (18) Jahre alt und geschäftsfähig ist, um diesen Vertrag abzuschließen; und (c) wenn er sich im Namen einer juristischen Person oder Organisation registriert, ist der Reseller ein bevollmächtigter Vertreter dieser juristischen Person oder Organisation mit der Befugnis, diese juristische Person oder Organisation rechtlich an diese Vereinbarung zu binden. Wenn MyWorkDrive feststellt, dass der Reseller MyWorkDrive falsche, irreführende oder anderweitig ungenaue Informationen zur Verfügung gestellt hat, kann MyWorkDrive diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung nach Mitteilung an den Reseller kündigen, und der Reseller hört auf, sich als Reseller der Dienste auszugeben.
3.2 Bestellungen. Während der Laufzeit kann der Reseller von Zeit zu Zeit im Namen von Kunden Services von MyWorkDrive bestellen, indem er eine Bestellung über das Reseller-Portal aufgibt. Alle Bestellungen, die MyWorkDrive vom Wiederverkäufer erhält, gelten als sowohl vom Wiederverkäufer als auch vom Kunden autorisiert. Eine solche Bestellung enthält alle erforderlichen Informationen, damit MyWorkDrive die Dienste für den Kunden erbringen kann, wie im Reseller-Portal angegeben, einschließlich des Namens des Kunden, der Anzahl der in den Diensten enthaltenen Benutzer (falls zutreffend), des Datums, an dem der Kunde Zugang zu den Diensten und allen anderen Anweisungen oder Anforderungen erfordert, die für diesen Kunden relevant sind.
3.3 Informationen. Der Wiederverkäufer ist dafür verantwortlich, MyWorkDrive vollständige und genaue Informationen in Bezug auf alle Kunden bereitzustellen, damit MyWorkDrive diesen Kunden die Abonnementdienste zur Verfügung stellen kann. Der Reseller erklärt sich damit einverstanden, seine vertraulichen Informationen nicht offenzulegen und vertraulich zu behandeln und deren Offenlegung oder Weitergabe an MyWorkDrive-Mitarbeiter zu vermeiden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Server- oder Benutzeranmeldungen, Adressen, Infrastrukturdiagramme, Passwörter und technische Dokumente. Der Kunde stimmt ferner zu, dass alle Schulungen, der Fernzugriff und der Support einen überwachten Zugriff seinerseits erfordern.

4. Gebühren; Zahlung.
4.1 Gebühren. Der Wiederverkäufer zahlt MyWorkDrive die Gebühren für die Dienste in den in der Bestellung festgelegten Beträgen („Gebühren“). MyWorkDrive hat das Recht, die Gebühren für alle Dienste von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen mit einer Frist von 90 Tagen gegenüber dem Wiederverkäufer zu ändern. Die dann aktuellen Gebühren für die Dienste sind im Reseller-Portal auf der MyWorkDrive-Website verfügbar. Die dem Reseller für die Services in Rechnung gestellten Gebühren stellen eine Zahlung für das Recht des Resellers dar, Services an Kunden zu verkaufen und bereitzustellen, und das Recht des Resellers, Zahlungen von Kunden für solche Services einzuziehen. Der Wiederverkäufer kann nach eigenem Ermessen seine eigenen Kundenpreise für den Verkauf der Dienste an Kunden festlegen.
4.2 Zahlungsbedingungen. Alle Gebühren für den Kauf von Diensten durch den Wiederverkäufer sind beim Kauf des Jahresabonnements des Wiederverkäufers fällig und zahlbar und werden jedes Jahr wiederholt, sofern sie nicht vom Wiederverkäufer gekündigt werden. Der Reseller zahlt für die Dienste, indem er MyWorkDrive gültige Zahlungsinformationen zur Verfügung stellt, um einen solchen Kauf zu ermöglichen, einschließlich, falls zutreffend, einer Zahlungskartennummer, Rechnungsadresse und aller damit verbundenen Zahlungsinformationen, die von MyWorkDrive benötigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass MyWorkDrive eine Bestellung angenommen hat, sobald es gültige Zahlungsinformationen vom Wiederverkäufer erhalten hat. Alle Gebühren sind fällig und zahlbar an MyWorkDrive, unabhängig davon, ob der Reseller Zahlungen von seinen Kunden erhalten hat.
4.3 Steuern. Alle vom Wiederverkäufer zu zahlenden Gebühren verstehen sich zuzüglich geltender Steuern und Abgaben, einschließlich Mehrwertsteuer und anwendbarer Verkaufssteuer.

4.4 Rechnungsprüfung. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung hat MyWorkDrive das Recht, Nutzungsstatistiken zu überprüfen, die von Kundenservern an unseren Lizenzdienst gemeldet werden, um sicherzustellen, dass der Wiederverkäufer die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, einschließlich der Berechnung von Gebühren gemäß diesem Abschnitt 4 .
4.5 Zahlungskartenbedingungen. Sofern in einem anwendbaren Auftrag nicht anders angegeben, zahlt der Wiederverkäufer MyWorkDrive alle abonnementbasierten Gebühren von weniger als $4800 US-Dollar über die Kredit- oder Debitkarte des Wiederverkäufers („Zahlungskarte“), wie in dem anwendbaren Auftrag angegeben. Jährliche Gebühren über $4800 US-Dollar können per Überweisung bezahlt werden. Durch die Bereitstellung von Zahlungskarteninformationen (einschließlich Kontonummer, Ablaufdatum, Kartenprüfcode und Rechnungsadresse) an MyWorkDrive ermächtigt der Wiederverkäufer MyWorkDrive, diese Zahlungskarte mit allen Abonnement-basierten Gebühren zu belasten, die hierunter fällig und zahlbar sind. MyWorkDrive veranlasst regelmäßige Belastungen dieser Zahlungskarte für alle Abonnement-basierten Gebühren, die während der Laufzeit angefallen sind. Die Autorisierung des Wiederverkäufers für solche wiederkehrenden Gebühren bleibt für die Dauer der Laufzeit wirksam, es sei denn, der Wiederverkäufer benachrichtigt MyWorkDrive schriftlich, dass der Wiederverkäufer diese Zustimmung widerruft oder seine Zahlungspräferenzen über das Wiederverkäufer-Portal ändert. Der Wiederverkäufer autorisiert MyWorkDrive ferner, aktualisierte Kontoinformationen der Zahlungskarte vom Aussteller der Zahlungskarte zu erhalten.

5. Kundendaten; Vertraulichkeit.
5.1 Kundendaten. Der Wiederverkäufer erklärt und garantiert, dass: (a) der Wiederverkäufer das Recht hat, die Kundendaten in Verbindung mit den hierin enthaltenen Diensten zu verwenden und MyWorkDrive die Verwendung zu gestatten, und (b) der Wiederverkäufer keine Benachrichtigung erhalten hat, dass solche Kundendaten oder die Verwendung von Solche Kundendaten in Verbindung mit den Diensten verletzen geistige Eigentumsrechte Dritter oder verletzen die Bedingungen einer Lizenzvereinbarung oder einer anderen Vereinbarung. Außer in Bezug auf die Bereitstellung von Diensten durch MyWorkDrive für den Kunden im Rahmen einer angenommenen Bestellung übernimmt MyWorkDrive keinerlei Haftung für die Verwaltung von Kundenkonten durch den Wiederverkäufer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Befolgung der Anweisungen von MyWorkDrive durch den Wiederverkäufer bezüglich der Verwaltung von Kundenkonten.
5.2 Vertraulichkeit. Jede Partei wird während der Laufzeit dieser Vereinbarung und danach die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und diese vertraulichen Informationen nur wie hierin ausdrücklich gestattet verwenden. Jede Partei wird beim Schutz dieser vertraulichen Informationen das gleiche Maß an Sorgfalt walten lassen, das diese Partei verwendet, um ihre eigenen vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung zu schützen, jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt. Jede Partei verwendet diese vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Darüber hinaus wird jede Partei: (a) solche vertraulichen Informationen in keiner Form reproduzieren, es sei denn, dies ist erforderlich, um ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen; und (b) wird solche vertraulichen Informationen nur seinen Mitarbeitern, Beratern und Drittanbietern offenlegen, die diese vertraulichen Informationen kennen müssen, um ihre Pflichten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu erfüllen, und über die Verpflichtung zur Aufbewahrung informiert wurden Vertraulichkeit solcher Informationen vor dem Erhalt solcher Informationen. Vertrauliche Informationen sind während der Laufzeit dieser Vereinbarung und danach auf Dauer Eigentum der offenlegenden Partei, vorbehaltlich der ausdrücklich in dieser Vereinbarung genannten Ausnahmen.

6. Eigentumsrechte. Im Verhältnis zwischen MyWorkDrive und dem Wiederverkäufer besitzen und behalten sich MyWorkDrive oder seine Lizenzgeber alle Rechte vor, mit Ausnahme der eingeschränkten Rechte, die dem Wiederverkäufer im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt werden, Titel und Anteile an und für die MyWorkDrive-Plattform, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software und alle anderen MyWorkDrive-Eigentumsrechte Software oder Technologie, die bei der Bereitstellung oder Nutzung der Dienste verwendet wird, und alle geistigen Eigentumsrechte daran. Der Wiederverkäufer erkennt an, dass (a) alle Rechte, Titel und Anteile an und an den Diensten, einschließlich der MyWorkDrive-Plattform und der damit verbundenen Dokumentation, und alle darin verkörperten oder damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte bei MyWorkDrive oder seinen Dritten liegen und bleiben Lizenzgeber; (b) außer den hier gewährten eingeschränkten Lizenzen werden keine Rechte oder Interessen an der MyWorkDrive-Plattform übertragen; (c) die MyWorkDrive-Plattform ist durch Urheberrechte und andere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt; und (d) die MyWorkDrive-Plattform verkörpert wertvolle vertrauliche und geheime Informationen von MyWorkDrive oder seinen Lizenzgebern, deren Entwicklung einen erheblichen Zeit- und Geldaufwand erforderte. Der Wiederverkäufer wird während oder nach der Laufzeit dieser Vereinbarung keine Maßnahmen ergreifen oder fördern, die in irgendeiner Weise die Rechte von MyWorkDrive in und an der MyWorkDrive-Plattform, an proprietärer Software oder Technologie von MyWorkDrive oder an geistigen Eigentumsrechten an diesen beeinträchtigen des Vorstehenden.

7. MyWorkDrive-Dienste.
7.1 Bereitstellung von Diensten. MyWorkDrive wird, vorbehaltlich aller anderen Bedingungen dieser Vereinbarung, wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Dienste in Übereinstimmung mit der maßgeblichen Dokumentation für solche Dienste bereitzustellen.
7.2 Zugriff auf und Nutzung der Software. Während der Laufzeit der Vereinbarung gewährt MyWorkDrive dem Reseller ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, Kunden und Benutzern den Zugriff auf und die Nutzung der MyWorkDrive-Plattform ausschließlich in Verbindung mit dem Weiterverkauf oder der Bereitstellung von Diensten durch den Reseller, die im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellt werden, zu gestatten und zu ermöglichen und die Dokumentation im Zusammenhang mit der Ausübung dieses Rechts durch den Wiederverkäufer. Mit Ausnahme der hier gewährten beschränkten Lizenzen behält sich MyWorkDrive alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor, und solche zusätzlichen Rechte dürfen nicht impliziert werden.

8. Verpflichtungen und Bestätigungen des Wiederverkäufers.
8.1 Zusammenarbeit. Der Wiederverkäufer versteht und stimmt zu, dass die vollständige und angemessene Zusammenarbeit des Wiederverkäufers und des Kunden erforderlich ist, damit MyWorkDrive die Dienstleistungen für den Kunden hierunter ordnungsgemäß, effizient und effektiv erbringen kann. Der Reseller verpflichtet sich, allen angemessenen Anfragen von MyWorkDrive nachzukommen, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Diensten für den Kunden hierunter gestellt werden. Der Wiederverkäufer versteht und stimmt zu, dass sein Versäumnis, Kunden zu unterstützen, oder das Versäumnis des Kunden, mit MyWorkDrive zusammenzuarbeiten, dazu führen könnte, dass MyWorkDrive die Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ordnungsgemäß, effizient und effektiv erbringen kann. Die Bereitstellung der Dienste durch MyWorkDrive unterliegt (a) Verzögerungen aufgrund unvorhergesehener Anfragen von Wiederverkäufern oder Kunden, Komplikationen mit den Systemen, Programmen, Konten und Daten des Kunden und anderen unvorhergesehenen Umständen, die sich der angemessenen Kontrolle von MyWorkDrive entziehen, (b) der Zusammenarbeit von Wiederverkäufern und Kunden ( einschließlich der Zusammenarbeit von Dritten unter der Kontrolle dieses Wiederverkäufers oder Kunden) mit MyWorkDrive, sowie (c) die Einhaltung dieser Vereinbarung und der allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyWorkDrive durch den Wiederverkäufer und den Kunden unter https://www.myworkdrive.com/terms-of- Service/. MyWorkDrive übernimmt keinerlei Haftung für Verzögerungen, Mängel oder Ausfälle, die bei der Erbringung von Dienstleistungen infolge der Nichteinhaltung dieser Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MyWorkDrive-Software durch den Wiederverkäufer oder Kunden auftreten.
8.2 Einhaltung von Gesetzen. Der Wiederverkäufer wird alle Registrierungen, Lizenzen und Genehmigungen einholen, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind. Beide Parteien werden alle anwendbaren Gesetze, Regeln, Vorschriften und Anordnungen in Bezug auf ihre Erfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung einhalten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf (a) diejenigen, die den Export, Import und Re-Export von Computersoftware und den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten betreffen). , und (b) Gesetze und Richtlinien in Bezug auf unerwünschte, kommerzielle E-Mails (SPAM) oder illegale, anstößige oder anstößige Aktivitäten).
8.3 Falsche Angaben. Keine der Parteien wird keine falschen oder irreführenden Angaben zu den Diensten machen oder Zusicherungen zu den Spezifikationen, Funktionen, Fähigkeiten und anwendbaren Garantien der Dienste machen, die nicht mit den in dieser Vereinbarung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyWorkDrive dargelegten übereinstimmen oder diese ergänzen , die Dokumentation, Produktbeschreibungen oder andere Werbematerialien, die MyWorkDrive dem Reseller zur Verfügung stellt.
8.4 Kundenanforderungen. In Verbindung mit jedem Kundenauftrag erklärt und garantiert der Reseller, dass er alle erforderlichen Zustimmungen und Autorisierungen von diesem Kunden erhalten hat und aufrechterhalten wird und alle anderen Schritte unternommen hat, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass seine Nutzung der MyWorkDrive-Dienste den geltenden Gesetzen entspricht und (b) dass jeder Kunde zugestimmt hat, Mitteilungen von MyWorkDrive (per E-Mail oder auf andere Weise) bezüglich der Erbringung der Dienste durch MyWorkDrive zu erhalten. Um die Dienste nutzen zu können, müssen die Computerhardware, Software und Internetverbindung eines Kunden bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, die in der von Zeit zu Zeit bereitgestellten Dokumentation angegeben werden können. MyWorkDrive übernimmt keine Haftung oder Verantwortung, wenn Kunden aufgrund der Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen nicht auf die Dienste zugreifen oder diese erhalten können.
8.5 Änderungen an Diensten. MyWorkDrive kann ohne vorherige Ankündigung gegenüber Wiederverkäufern, Kunden, Benutzern oder anderen neue Dienste einführen und/oder bestehende Dienste ändern, einschließlich der Überarbeitung der Benutzeroberfläche, Merkmale und Funktionalität der Dienste als Teil von Verbesserungen oder anderen notwendigen Änderungen an den Diensten während der Laufzeit . MyWorkDrive kann die Dokumentation auch während der Laufzeit aktualisieren oder überarbeiten. MyWorkDrive hat das Recht, nach eigenem Ermessen einige oder alle Dienste einzustellen oder einige oder alle Dienste zu ändern, nachdem der Wiederverkäufer mit einer Frist von 90 Tagen über eine solche Einstellung oder Änderung informiert wurde.
8.6 Use of the MyWorkDrive Intellectual Property Rights. Reseller will not, and will not encourage or permit any Customer, Users or other Person to (a) use the MyWorkDrive Platform in any manner or for any purpose other than as expressly permitted by this Agreement; (b) access or use the MyWorkDrive Platform in a way intended to avoid incurring fees to be paid to MyWorkDrive pursuant to this Agreement; (c) access or use the MyWorkDrive Platform in any way that violates this Agreement or any applicable laws, rules, or regulations; (d) modify, alter, tamper with, repair or otherwise create derivative works of any software , technology, content or any Intellectual Property Rights of MyWorkDrive LLC included in or used to provide the MyWorkDrive Platform; (e) reverse engineer, disassemble or decompile the MyWorkDrive Platform or any software or technology of MyWorkDrive LLC included in or used to provide the Services, or (f) attempt to discover or recreate the MyWorkDrive Platform or any software, technology or Intellectual Property Rights of MyWorkDrive.
8.7 Verantwortung für andere Parteien. Der Reseller haftet für alle Handlungen, die er seinen verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeitern, Auftragnehmern, Vertretern, Vertretern oder anderen Personen (jeweils eine „Reseller-Partei“ und gemeinsam die „Reseller-Parteien“) erlaubt, unterstützt oder erleichtert. im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, den Kundendaten oder der Nutzung der MyWorkDrive-Plattform zu übernehmen. Der Reseller stellt sicher, dass alle Reseller-Parteien die Verpflichtungen des Resellers gemäß dieser Vereinbarung erfüllen.
8.8 Benachrichtigung über unbefugte Nutzung. Der Wiederverkäufer benachrichtigt MyWorkDrive unverzüglich schriftlich über jede unbefugte Nutzung der MyWorkDrive-Plattform oder jede Verletzung dieser Vereinbarung, die dem Wiederverkäufer bekannt wird. Im Falle einer unbefugten Nutzung durch Dritte, die direkt oder indirekt über den Reseller Zugriff auf die MyWorkDrive-Plattform erhalten haben, ergreift der Reseller alle erforderlichen Schritte, um eine solche unbefugte Nutzung zu beenden, und stellt MyWorkDrive die von MyWorkDrive in Verbindung mit angeforderte Zusammenarbeit und Unterstützung zur Verfügung Maßnahmen von MyWorkDrive, um die unbefugte Nutzung der MyWorkDrive-Plattform zu stoppen oder zu verhindern.
8.9 Eingeschränkte Nutzung der MyWorkDrive-Plattform. Der Zugriff des Wiederverkäufers auf die MyWorkDrive-Plattform ist auf den Zweck des Wiederverkaufs oder der Bereitstellung der Dienste für Kunden beschränkt. Der Wiederverkäufer darf nicht auf die MyWorkDrive-Plattform zugreifen und diese nutzen, um ein Produkt oder einen Dienst zu entwickeln (oder zu entwickeln), das ähnliche Fähigkeiten oder Funktionalitäten wie die Software und die Dienste enthält oder anderweitig damit konkurriert.
8.10 Passwörter. Der Reseller ist verantwortlich für den Schutz und die Sicherung aller Schlüssel, Zertifikate, Passwörter, Zugangscodes, Benutzer-IDs oder anderer Anmeldeinformationen und Anmeldeinformationen (zusammen „Passwörter“), die dem Reseller bereitgestellt wurden oder die in Verbindung mit dem des Resellers oder seiner Kunden generiert wurden. Nutzung der MyWorkDrive-Plattform. Der Wiederverkäufer wird Passwörter nicht anderen als gegebenenfalls autorisierten Benutzern offenlegen oder zur Verfügung stellen und alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf oder die Nutzung der Passwörter oder der MyWorkDrive-Plattform zu verhindern. Der Reseller und/oder seine Kunden sind voll verantwortlich für alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit den Passwörtern stattfinden.
8.11 Ausfallzeit. MyWorkDrive kann den Zugriff auf die MyWorkDrive-Plattform für die Dauer geplanter oder ungeplanter Ausfallzeiten oder Nichtverfügbarkeit eines Teils oder der gesamten MyWorkDrive-Plattform aus irgendeinem Grund aussetzen oder einschränken, einschließlich infolge von Stromausfällen, Systemausfällen, Wartung, Upgrades oder anderen Unterbrechungen.
8.12 Aussetzung, Einschränkung oder Kündigung. MyWorkDrive kann ohne Haftung gegenüber dem Wiederverkäufer den Zugriff auf die MyWorkDrive-Plattform jederzeit sofort aussetzen, beenden oder einschränken, falls (a) MyWorkDrive feststellt, dass die MyWorkDrive-Plattform unter Verstoß gegen geltende Bundes-, Landes- oder lokale Gesetze oder Verordnungen verwendet wird, diese Vereinbarung, Geschäftsbedingungen; (b) MyWorkDrive feststellt, dass die MyWorkDrive-Plattform auf nicht autorisierte oder betrügerische Weise verwendet wird oder dass Wiederverkäufer oder Kunden betrügerische oder ungenaue Informationen an MyWorkDrive übermittelt haben; (c) MyWorkDrive feststellt, dass die Nutzung der MyWorkDrive-Plattform durch den Wiederverkäufer oder Kunden die Ausrüstung oder den Service von MyWorkDrive für andere beeinträchtigt; (d) MyWorkDrive ist es durch eine Anordnung eines Gerichts oder einer anderen Regierungsbehörde untersagt, die Dienste bereitzustellen; (e) eines Denial-of-Service-Angriffs oder eines anderen Ereignisses, von dem MyWorkDrive nach eigenem Ermessen feststellt, dass es ein Risiko für die Dienste oder andere Kunden darstellen kann, wenn die Dienste nicht ausgesetzt wurden; (f) eines Sicherheitsvorfalls oder einer anderen Katastrophe, die sich auf die Dienste oder die Sicherheit von Kundendaten auswirkt; oder (g) das Versäumnis des Wiederverkäufers, MyWorkDrive alle gemäß dieser Vereinbarung fälligen und zahlbaren Gebühren gemäß Abschnitt 4 zu zahlen. MyWorkDrive haftet nicht für Schäden, Verbindlichkeiten oder Verluste infolge einer Aussetzung, Einschränkung oder Beendigung der Nutzung der Wiederverkäufer durch den Wiederverkäufer MyWorkDrive-Plattform oder die Nutzung der Dienste durch einen Kunden gemäß diesem Abschnitt 8.13.
8.13 Postings Regarding the Services. Reseller grants MyWorkDrive a perpetual, irrevocable, royalty-free, non-exclusive, worldwide, sublicensable permission to use, edit, reproduce, distribute, display, and publish at any time, in whole or in part and in any media, and at MyWorkDrive’s discretion (including, without limitation, publication on the Internet) any feedback, comments, reviews, or other postings made by Reseller regarding MyWorkDrive or the Services, whether to MyWorkDrive directly, on any third party websites, or otherwise (“Postings”). Reseller acknowledges and agrees that Postings may include, but are not limited to, Reseller’s name, statements, and employer name (if applicable), and agrees to provide additional appropriate testimonial affidavits and supporting information and documentation at MyWorkDrive’s request. MyWorkDrive has the right to identify Reseller as a Reseller of the Services in MyWorkDrive’s promotional materials and releases, however printed or displayed and in any medium of expression, and if applicable, to use Reseller’s corporate logo as it appears from time to time on Reseller’s website or other promotional materials after seeking permission from Reseller. Reseller represents and warrants such Postings reflect Reseller’s honest beliefs and real experience in connection with MyWorkDrive or the Services, are made voluntarily, and are provided without compensation to Reseller. Reseller waives, releases, and discharges MyWorkDrive and its employees, officers, affiliates, licensees, successors, assigns, agents, customers, and suppliers from any and all claims Reseller may now or later have (whether related to copyright, right of privacy, right of publicity, performer rights, tort, contract, statute or otherwise) by reason of any use, edit, reproduction, distribution, display, or publication of the Postings by MyWorkDrive or by any third party authorized to do so by MyWorkDrive. Reseller will not to assert (a) any ownership or other right or interest in the Postings or (b) any claim for compensation related to the Postings or the use, reproduction, distribution, or publication thereof. Reseller may withdraw Reseller’s permission to MyWorkDrive to use, edit, reproduce, distribute, display, or publish Postings at any time by contacting MyWorkDrive at support@MyWorkDrive.com, provided that such withdrawal shall only apply to Postings which MyWorkDrive can easily remove from the MyWorkDrive Site or other websites, and shall not apply to any printed materials or publications in circulation or ordered for circulation at the time of such withdrawal.

9. Zusicherungen und Gewährleistungen; Haftungsausschluss.
9.1 Gewährleistung. Jede Partei erklärt und garantiert, dass: (a) sie nach den Gesetzen ihres Gründungsstaates gültig existiert und einen guten Ruf hat; (b) es hat die volle unternehmerische Macht und Befugnis, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszuführen, zu liefern und zu erfüllen; (c) seine Ausführung und Lieferung dieser Vereinbarung und seine Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht zu einer Verletzung oder Nichterfüllung von Vereinbarungen oder Vereinbarungen führt, an die er gebunden ist; (d) die Person, die diese Vereinbarung in ihrem Namen abschließt, wurde ordnungsgemäß ermächtigt und bevollmächtigt, diese Vereinbarung abzuschließen; und (e) diese Vereinbarung gemäß ihren Bedingungen gültig, bindend und gegen sie durchsetzbar ist.
9.2 Haftungsausschluss. DIE MYWORKDRIVE-PLATTFORM WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. AUSSER WIE IN ABSCHNITT 9.1 VORGESEHEN, ÜBERNEHMEN MYWORKDRIVE UND SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN (AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH) (UND SCHLIESSEN HIERMIT ALLE AUS), OB ANGEBLICH DURCH GESETZESRECHT, GEBRAUCH ODER GEBRAUCH IM HANDEL , DURCH DEN HANDEL ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, IN BEZUG AUF DIE MYWORKDRIVE-PLATTFORM, ALLE (A) GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, (B) GEWÄHRLEISTUNGEN DER EIGNUNG ODER EIGNUNG FÜR EINEN ZWECK (OB DIESE PARTEI KENNT ODER NICHT, GRÜNDE ZU WISSEN HAT , VON EINEM SOLCHEN ZWECK BEREITGESTELLT WURDE ODER ANDERWEITIG DARÜBER BEWUSST IST), (C) JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE MYWORKDRIVE-PLATTFORM UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI ODER FREI VON SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN FUNKTIONIERT ODER DASS DIE KUNDENDATEN NICHT VERLOREN WERDEN ODER BESCHÄDIGT WERDEN, UND ( D) GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER ODER BEDINGUNG DES EIGENTUMS. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND AUSSCHLUSS GILT SELBST WENN DIE OBEN GENANNTE AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNG IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.

10. Limitation of Liability. IN NO EVENT WILL EITHER PARTY BE LIABLE TO THE OTHER , CUSTOMER OR ANY THIRD PARTY FOR ANY LOSS OF PROFITS, LOSS OF USE, LOSS OF REVENUE, LOSS OF GOODWILL, ANY INTERRUPTION OF BUSINESS, OR FOR ANY INDIRECT, SPECIAL, INCIDENTAL, EXEMPLARY, PUNITIVE OR CONSEQUENTIAL DAMAGES OF ANY KIND ARISING OUT OF OR IN CONNECTION WITH THIS AGREEMENT OR ANY PRODUCTS, SERVICES OR MYWORKDRIVE APPLICATIONS PROVIDED BY MYWORKDRIVE, INCLUDING THE MYWORKDRIVE PLATFORM, REGARDLESS OF THE FORM OF ACTION, WHETHER IN CONTRACT, TORT, STRICT LIABILITY OR OTHERWISE, EVEN IF EITHER PARTY HAS BEEN ADVISED OR IS OTHERWISE AWARE OF THE POSSIBILITY OF SUCH DAMAGES. FURTHER, NEITHER MYWORKDRIVE NOR ANY OF ITS AFFILIATES WILL BE RESPONSIBLE FOR ANY COMPENSATION, REIMBURSEMENT, OR DAMAGES ARISING IN CONNECTION WITH: (A) RESELLER OR CUSTOMER’S INABILITY TO USE THE SERVICES AS A RESULT OF ANY DOWNTIME OF ALL OR A PORTION OF THE MYWORKDRIVE PLATFORM FOR ANY REASON, INCLUDING AS A RESULT OF POWER OUTAGES, SYSTEM FAILURES OR OTHER INTERRUPTIONS; (B) THE COST OF PROCUREMENT OF SUBSTITUTE PRODUCTS OR SERVICES; (C) ANY INVESTMENTS, EXPENDITURES, OR COMMITMENTS BY RESELLER IN CONNECTION WITH THIS AGREEMENT OR CUSTOMER’S USE OF OR ACCESS TO THE MYWORKDRIVE PLATFORM; OR (D) ANY UNAUTHORIZED ACCESS TO, ALTERATION OF, OR THE DELETION, DESTRUCTION, DAMAGE OR LOSS OF ANY CUSTOMER DATA OR OTHER DATA. IN ANY CASE, EITHER PARTIES AGGREGATE LIABILITY UNDER THIS AGREEMENT WILL BE LIMITED TO THE FEES ACTUALLY PAID BY RESELLER TO MYWORKDRIVE FOR SERVICES DURING THE THREE (3) MONTHS PRECEDING THE CLAIM. The limitation on liability set out in clause 10 will not apply with respect to (A) any obligations for the payment of Fees or Service Credits under this Agreement (B) wilful default or fraud (C) death or personal injury (D) any unauthorised use of the other party’s Intellectual Property or Confidential Information (E) Intellectual Property Infringement. THIS SECTION WILL BE GIVEN FULL EFFECT EVEN IF ANY REMEDY SPECIFIED IN THIS AGREEMENT IS DEEMED TO HAVE FAILED OF ITS ESSENTIAL PURPOSE.

11. Entschädigung.
11.1 Allgemeines. Zusätzlich zu allen anderen Freistellungsverpflichtungen, die in anderen Abschnitten dieser Vereinbarung festgelegt sind, wird der Reseller auf eigene Kosten MyWorkDrive und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger (zusammen die „Freigestellte von MyWorkDrive“) von und gegen alle tatsächlichen oder angedrohten Klagen, Klagen, Verfahren (nach Gesetz oder Billigkeit), Ansprüche (unbegründet oder anderweitig), Schadensersatz, Zahlungen, Mängel, Bußgelder, Urteile, Vergleiche, Verbindlichkeiten, Verluste, Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren, Kosten, Strafen, Zinsen und Auslagen) (zusammen „Verbindlichkeiten“), die sich aus IP-Ansprüchen (einschließlich Ansprüchen Dritter), Klagen, Klagen oder Verfahren gegen solche ergeben Freigestellter MyWorkDrive, ob erfolgreich oder nicht, resultierend aus oder entstehend in Verbindung mit (a) dem Verkauf, dem Nichtverkauf oder der Bereitstellung der Dienste durch den Reseller an den Kunden; (b) Nutzung der Kundendaten oder der MyWorkDrive-Plattform durch den Wiederverkäufer oder die Wiederverkäuferpartei; (c) jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung oder einen anwendbaren Kundenvertrag oder ein Verstoß gegen geltendes Recht durch den Reseller oder eine Reseller-Partei; (oder (e) das Versäumnis des Wiederverkäufers, erforderliche Zustimmungen oder Autorisierungen vom Kunden einzuholen, wie in Abschnitt 2.3 oder Abschnitt 8.4 dieser Vereinbarung beschrieben.
11.2 Prozess. Jede Partei wird die andere vernünftigerweise über jeden Anspruch informieren, der den in dieser Vereinbarung festgelegten Freistellungsverpflichtungen unterliegt, aber das Versäumnis, die Partei so zu benachrichtigen, wirkt sich nur in dem Umfang auf die Freistellungsverpflichtungen der Parteien aus, in dem ein solches Versäumnis die Fähigkeit der Partei, den betreffenden Anspruch zu verteidigen, wesentlich beeinträchtigt. Vorausgesetzt, dass jede Partei einen solchen Anspruch unverzüglich untersucht und verteidigt, hat die andere Partei die Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung derselben auf eigene Kosten und Kosten. Ungeachtet des Vorstehenden wird keine der Parteien einen Anspruch in einer Weise regeln oder kompensieren, die die andere nicht vollständig von einem solchen Anspruch entbindet oder zu einer Beschränkung oder Zulassung durch eine der Parteien führt oder eine der Parteien zusätzlichen Verpflichtungen unterwirft. Für den Fall, dass eine Partei nach eigenem Ermessen feststellt, dass die andere einen Anspruch, für den die Partei zur Entschädigung verpflichtet ist, nicht unverzüglich untersucht oder rigoros verteidigt hat, hat die Partei das Recht, diesen Anspruch zu verteidigen und beizulegen Kosten und Ausgaben anderer.

12. Laufzeit; Beendigung; Wirkung der Kündigung.
12.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und bleibt in Kraft, sofern sie nicht anderweitig von den Parteien hierunter gekündigt wird (die „Laufzeit“).
12.2 Kündigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit oder ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von fünf (5) Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen. Im Falle einer Kündigung gemäß diesem Abschnitt 12.2 durch MyWorkDrive aus einem anderen Grund als einer wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung durch den Wiederverkäufer wird MyWorkDrive (a) alle Dienstleistungen (außer abonnementbasierten Dienstleistungen) im Rahmen von Bestellungen erbringen, die vor diesem Kündigungsdatum eingegangen und angenommen wurden ; und (b) alle abonnementbasierten Dienste im Rahmen von Bestellungen, die vor einem solchen Kündigungsdatum eingegangen und angenommen wurden, für die Dauer der dann aktuellen Abonnementlaufzeit, die in der entsprechenden Bestellung festgelegt ist (ohne Verlängerung), auszuführen.
12.3 Wirkung der Kündigung. Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund (a) bleiben alle Verbindlichkeiten, die vor dem Datum eines solchen Ablaufs oder einer solchen Kündigung aufgelaufen sind, bestehen; (b) jede Partei wird der anderen Partei unverzüglich alle vertraulichen Informationen, die sich dann in ihrem Besitz befinden, zur Verfügung stellen oder alle Kopien dieser vertraulichen Informationen nach alleinigem Ermessen und auf Anweisung der offenlegenden Partei vernichten; und (c) der Wiederverkäufer (i) aufhört, sich in irgendeiner Weise als Wiederverkäufer der Dienstleistungen auszugeben und die Auftragserteilung einzustellen; (ii) die Nutzung der MyWorkDrive-Plattform unverzüglich einzustellen; (iii) jegliche Nutzung von Werbe-, Marketing- oder Schulungsmaterialien in Bezug auf die Dienste unverzüglich einzustellen und diese Materialien unverzüglich an MyWorkDrive zurückzugeben. Die folgenden Abschnitte bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung bestehen: Abschnitte 1, 4, 5, 6, 8.10, 8.14, 9.2, 10, 11, 12.3 und 13.

13. Allgemeine Bestimmungen.
13.1 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, das Bestellformular, die Softwarebedingungen, auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird, stellen die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle anderen Vereinbarungen zwischen ihnen, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
13.2 Anwendbares Recht; Veranstaltungsort; Streitbeilegung. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt und durchgesetzt, ohne Rückgriff auf seine Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren, dass alle Rechts- oder Billigkeitsklagen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, nur bei den Staats- und Bundesgerichten in San Francisco, Kalifornien, eingereicht werden, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich und bedingungslos zu und unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit von diese Gerichte über Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben.
13.3 Abtretung. Weder diese Vereinbarung noch Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen von einer der Parteien übertragen, abgetreten oder delegiert werden, einschließlich kraft Gesetzes oder anderweitig, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen, und jede versuchte Übertragung, Abtretung oder Delegierung ohne eine solche Zustimmung ist ungültig und ohne Wirkung. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Vertreter, Erben, Verwalter, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und kommt diesen zugute.
13.4 Beziehung der Parteien. Keine der Parteien wird zu irgendeinem Zweck als Angestellter, Vertreter, Eigentümer oder Wiederverkäufer der anderen Partei betrachtet; und die Beziehung zwischen den Parteien wird nur die von unabhängigen Vertragspartnern sein. Keine Partei hat das Recht oder die Befugnis, Verpflichtungen einzugehen oder zu begründen oder Zusicherungen oder Gewährleistungen im Namen einer anderen Partei abzugeben, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, oder die andere Partei in irgendeiner Hinsicht zu binden.
13.5 Referenzen. Keine der Parteien darf ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei die spezifischen Bedingungen dieser Vereinbarung offenlegen oder eine öffentliche Erklärung oder Pressemitteilung zu dieser Vereinbarung abgeben. Ungeachtet des Vorstehenden kann MyWorkDrive während der Laufzeit dieser Vereinbarung den Wiederverkäufer als autorisierten Wiederverkäufer der Dienste identifizieren und das Logo des Wiederverkäufers und/oder andere Markenmaterialien auf der Website von MyWorkDrive und anderen Marketingmaterialien anzeigen.
13.6 Verzichtserklärung. Das Versäumnis einer der Parteien, auf der strikten Einhaltung einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu bestehen oder diese durchzusetzen oder Rechte oder Rechtsbehelfe aus dieser Vereinbarung auszuüben, wird nicht als Verzicht oder Verzicht in irgendeiner Weise auf das Recht dieser Partei zur Geltendmachung oder Berufung ausgelegt auf eine solche Bestimmung, ein Recht oder einen Rechtsbehelf in diesem oder einem anderen Fall; vielmehr wird dasselbe in voller Kraft und Wirkung bleiben.
13.7 Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder durch eine Rechtsnorm oder die öffentliche Ordnung nicht durchsetzbar ist, bleiben alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung dennoch in vollem Umfang in Kraft und wirksam, solange die wirtschaftliche oder rechtliche Substanz der Transaktionen die von dieser Vereinbarung in Betracht gezogen werden, nicht in irgendeiner Weise nachteilig für eine der Parteien betroffen sind. Bei einer solchen Feststellung, dass eine Bestimmung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um diese Vereinbarung zu ändern, um die ursprüngliche Absicht der Parteien so weit wie möglich auf akzeptable Weise zu erreichen die hierin vorgesehenen Transaktionen erfüllt sind.
13.8 Hinweis. Alle Mitteilungen, Aufforderungen oder Mitteilungen, die gemäß einer Bestimmung dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, gelten als für alle Zwecke ausreichend erteilt oder zugestellt, wenn: (a) sie persönlich zugestellt werden; (b) bei einem vorausbezahlten Boten, Express- oder Luftkurier oder einem ähnlichen Kurier hinterlegt werden; oder (c) per Telekopierer, Fax, E-Mail oder anderen Kommunikationsgeräten übertragen werden, die ein Fax der Benachrichtigung an ähnliche Geräte übertragen, die diese Benachrichtigung empfangen und reproduzieren. Mitteilungen werden an eine Partei an die vom Reseller im Reseller-Portal angegebene Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse der Partei adressiert. Mitteilungen gelten als zugegangen (i) bei persönlicher Zustellung mit Erhalt, (ii) bei Boten-, Express- oder Luftkurier oder ähnlichen Kurierdiensten zwei Tage nach Aufgabe, und (iii) in der im Falle von Telekopier-, Fax-, E-Mail- oder anderen Kommunikationsgeräten der Tag des Empfangs, der durch eine Bestätigungserklärung eines Telekopierers, Faxes, E-Mail oder eines ähnlichen Kommunikationsgeräts nachgewiesen wird. Darüber hinaus kann jede Partei ihre Kontaktinformationen durch Mitteilung gemäß diesem Abschnitt oder mithilfe von Tools ändern, die über das Reseller-Portal verfügbar sind.
13.9 Höhere Gewalt. Für den Fall, dass eine Partei daran gehindert oder nicht in der Lage ist, eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, aus Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegen, die sich auf diese Bestimmung beruft, wird die Erfüllung der betroffenen Partei entschuldigt und die Zeit für die Leistung verlängert sich um die Dauer des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung aufgrund eines solchen Ereignisses; vorausgesetzt, dass die betroffene Partei: (a) die andere Partei unverzüglich über die Art und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informiert, (b) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Ursache und Wirkung eines solchen Ereignisses anzugehen und zu mindern, (c) regelmäßig bereitstellt Benachrichtigung über relevante Entwicklungen und (d) rechtzeitige Benachrichtigung über das Ende eines solchen Ereignisses.
13.10 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. MyWorkDrive kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zusätzliche Richtlinien jederzeit ändern, indem eine überarbeitete Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zusätzlichen Richtlinien auf der MyWorkDrive-Website veröffentlicht wird. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt, treten die überarbeiteten Bedingungen mit dem früheren von (a) zehn (10) Tagen nach Veröffentlichung und/oder Benachrichtigung des Wiederverkäufers über die Änderungen in Kraft; oder (b) nach Annahme durch den Reseller, wenn MyWorkDrive einen Mechanismus für die Annahme der überarbeiteten Bedingungen bereitstellt, wie z. B. eine Click-through-Bestätigung oder eine Annahmeschaltfläche. Durch die fortgesetzte Nutzung der MyWorkDrive-Plattform oder den Weiterverkauf der Dienste nach dem Datum des Inkrafttretens von Überarbeitungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zusätzlicher Richtlinien erklärt sich der Wiederverkäufer damit einverstanden, an die überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder überarbeitete Zusätzliche Richtlinien gebunden zu sein. Es liegt in der Verantwortung des Wiederverkäufers, die MyWorkDrive-Website regelmäßig auf Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegebenenfalls den zusätzlichen Richtlinien zu überprüfen. Wenn der Wiederverkäufer mit Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zusätzlichen Richtlinien nicht einverstanden ist, besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Wiederverkäufers darin, die Vereinbarung gemäß Abschnitt 12 hierin zu kündigen.