MYWORKDRIVE RAPIDSTART-DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG
BITTE LESEN SIE DIESE RAPIDSTART-DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG, BEVOR SIE DIE RAPIDSTART-BERATUNGS- ODER SCHULUNGSDIENSTLEISTUNGEN KAUFEN ODER NUTZEN. Durch die Nutzung oder den Kauf der RAPIDSTART-Beratungs- oder Schulungsdienstleistungen erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Vereinbarung. Wenn Sie im Namen einer juristischen Person handeln, erklären Sie, dass Sie befugt sind, diese Vereinbarung im Namen dieser juristischen Person abzuschließen. DURCH DEN ELEKTRONISCHEN KAUF VON RAPIDSTART-DIENSTLEISTUNGEN AKZEPTIERT DER KUNDE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG. MYWORKDRIVE behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen oder Aktualisierungen an den Programmen und Diensten von MYWORKDRIVE vorzunehmen.
Diese MyWorkDrive-Beratungs- und Schulungsdienstleistungsvereinbarung („Vereinbarung“) wird von und zwischen Wanpath LLC, dba MyWorkDrive, mit Hauptgeschäftssitz in 605 Market Street, Suite 410, San Francisco, CA 94105, und dem Kunden („Kunde“) geschlossen, der auf angegeben ist ein Bestellformular, das diese Vereinbarung enthält („Bestellformular“) und ab dem Datum wirksam wird, an dem MyWorkDrive das Bestellformular unterzeichnet (das „Datum des Inkrafttretens“) oder der Kauf elektronisch auf unserer Website unter https://www.myworkdrive.com abgeschlossen wird .
1. RAPIDSTART BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN UND SCHULUNGSDIENSTLEISTUNGEN.
1.1 Beratungsleistungen. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung erbringt MyWorkDrive Kundenberatungsdienste („Beratungsdienste“), wie in einem zwischen den Parteien abgeschlossenen Bestellformular dargelegt.
1.2 Schulungsdienstleistungen. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung stellt MyWorkDrive dem Kunden Schulungsdienste („Schulungsdienste“) zur Verfügung, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben.
1.3 Allgemeine Bestimmungen. Beratungsleistungen und Schulungsleistungen (gemeinsam „Leistungen“) sind nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt und der Kunde darf die Leistungen nicht dazu nutzen, Beratungsleistungen oder Schulungsleistungen für Dritte bereitzustellen. Gekaufte Beratungs- und Schulungsleistungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf in Anspruch genommen werden und sind in 2- oder 4-Stunden-Blöcken mit maximal 4 Stunden pro Tag geplant. Wenn der Kunde es versäumt, MyWorkDrive 24 Stunden im Voraus über versäumte Termine zu informieren, führt dies zu einem Abzug von zwei Stunden bei den auf dem Bankkonto bezahlten Stunden oder abrechnungsfähigen Diensten. Sofern nicht anders vereinbart (nach dem Ermessen von MyWorkDrive), werden alle Schulungen und Beratungen zwischen 8:00 und 17:00 Uhr Pacific Standard Time, Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen in den USA, durchgeführt.
2. ZAHLUNG.
Der Kunde zahlt an MyWorkDrive die im Bestellformular oder über unser Webportal vereinbarten Gebühren. Sämtliche Gebühren sind vor Beginn der Dienstleistungen zu entrichten. Alle Zahlungen sind nicht erstattungsfähig und erfolgen ohne Recht auf Aufrechnung oder Rückbuchung.
3. EIGENTUM.
3.1 Eigentum an Liefergegenständen. Sofern in einem Bestellformular nichts anderes festgelegt ist, erkennt der Kunde an, dass er im Rahmen dieser Vereinbarung keine geistigen Eigentumsrechte von MyWorkDrive erhält. Der Kunde erkennt an, dass MyWorkDrive im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung Schulungsmaterialien oder andere urheberrechtlich geschützte Werke (zusammen „Arbeitsprodukt“) erstellen kann. Vorbehaltlich der Rechte des Kunden an seinen vertraulichen Informationen ist MyWorkDrive Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an diesem Arbeitsergebnis, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran. Wenn dem Kunden ein Arbeitsprodukt gemäß oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Beratungsleistungen geliefert wird (ein „Liefergegenstand“), behält MyWorkDrive alle Rechte, Titel und Interessen an diesen Liefergegenständen und gewährt dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung und Ausführung solche Leistungen zu reproduzieren, anzuzeigen und auszuführen.
3.2 Übungsmaterial. Der Kunde stimmt zu und erkennt an, dass er keine geistigen Eigentumsrechte an Schulungsmaterialien erhält, die MyWorkDrive dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Schulungsdiensten für den Kunden („Schulungsmaterialien“) zur Verfügung stellt, mit Ausnahme der ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte diese Vereinbarung. Der Kunde ist berechtigt, alle von MyWorkDrive dem Kunden zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien zu behalten und zu nutzen, jedoch ohne eine andere Lizenz zur Ausübung der darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte, die hiermit alle ausschließlich MyWorkDrive vorbehalten sind. Insbesondere und ohne Einschränkung dürfen Schulungsmaterialien nicht verändert, einschließlich übersetzt, weiterverbreitet, an Dritte weitergegeben, verliehen, vermietet, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, verkauft, zum Verkauf angeboten, weitergegeben oder auf andere Weise übertragen werden. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung darf der Kunde die Schulungsmaterialien für den internen Gebrauch kopieren.
3.3 Restrechte. Ungeachtet des Vorstehenden stimmt der Kunde zu, dass es MyWorkDrive, seinen Mitarbeitern und Vertretern freisteht, ihre allgemeinen Fähigkeiten, ihr Know-how und ihr Fachwissen zu nutzen und einzusetzen sowie alle allgemeinen Ideen, Konzepte, Know-how und Methoden zu nutzen, offenzulegen und anzuwenden , Techniken oder Fähigkeiten, die im Rahmen der im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen erworben oder erlernt wurden, vorbehaltlich seiner Verpflichtungen hinsichtlich der vertraulichen Informationen des Kunden gemäß Abschnitt 4.
4. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.
Der Kunde verpflichtet sich, seine vertraulichen Informationen nicht offenzulegen und diese vertraulich zu behandeln und deren Offenlegung oder Weitergabe an MyWorkDrive-Mitarbeiter zu vermeiden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Server- oder Benutzeranmeldungen, Adressen, Infrastrukturdiagramme, Passwörter und technische Dokumente. Der Kunde stimmt weiterhin zu, dass für alle Schulungen, Fernzugriffe und Beratungen ein überwachter Zugriff seinerseits erforderlich ist.
5. GARANTIE UND HAFTUNG.
5.1 Eingeschränkte Garantie. In Bezug auf alle Dienstleistungen gewährleistet MyWorkDrive, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden; und die erbrachten Dienstleistungen werden im Wesentlichen allen im Bestellformular festgelegten anwendbaren Anforderungen entsprechen.
5.2 Heilmittel. Für den Fall, dass Dienstleistungen in irgendeiner wesentlichen Hinsicht nicht der vorstehenden Garantie entsprechen, besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden darin, dass MyWorkDrive auf eigene Kosten die entsprechenden Dienstleistungen unverzüglich erneut erbringt. Die vorstehende Garantie ist ausdrücklich davon abhängig, dass (i) der Kunde MyWorkDrive innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung der betroffenen Dienste eine schriftliche Mitteilung über etwaige diesbezügliche Ansprüche übermittelt, wobei in dieser Mitteilung die Nichtkonformität genau angegeben werden muss; (ii) die uneingeschränkte Zusammenarbeit des Kunden mit MyWorkDrive in allen angemessenen diesbezüglichen Aspekten, einschließlich, im Fall von geänderter Software, der Unterstützung von MyWorkDrive bei der Lokalisierung und Reproduktion der Nichtkonformität; und (iii) in Bezug auf einen Liefergegenstand das Fehlen jeglicher Änderung oder sonstiger Modifikation dieses Liefergegenstands durch eine andere natürliche oder juristische Person als MyWorkDrive.
5.3 Haftungsausschluss. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 5.1 ANGEGEBEN, ÜBERNIMMT MYWORKDRIVE KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES TITELS, DER QUALITÄT, NICHT -VERLETZUNG ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINER ZUSICHERUNG, GARANTIE ODER BEDINGUNG AUS DEM HANDELSVERLAUF ODER DER HANDELSNUTZUNG.
6. MITARBEITER.
6.1 Kein Mitarbeiterverhältnis. Die Mitarbeiter von MyWorkDrive sind und werden nicht als Mitarbeiter des Kunden betrachtet. MyWorkDrive trägt die alleinige Verantwortung für die Zahlung sämtlicher Vergütungen an seine Mitarbeiter, einschließlich Rückstellungen für Lohnsteuer, Arbeitnehmerentschädigung und ähnliche Steuern im Zusammenhang mit der Beschäftigung von MyWorkDrive-Mitarbeitern. Die Mitarbeiter von MyWorkDrive haben keinen Anspruch auf Leistungen, die der Kunde seinen Mitarbeitern zahlt oder zur Verfügung stellt.
6.2 Subunternehmer. MyWorkDrive kann Dritte mit der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Diensten beauftragen, sofern diese Dritten entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen mit MyWorkDrive abgeschlossen haben. Darüber hinaus können Dienstleistungen durch verbundene Unternehmen von MyWorkDrive erbracht werden.
7. NICHTABWERBUNG.
Für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung oder des ursprünglichen Angebots verpflichtet sich der Kunde, keinen Mitarbeiter oder Subunternehmer des Unternehmens, der direkt an der Lieferung beteiligt ist, zu beschäftigen, ihm kein Beschäftigungsangebot zu unterbreiten oder ein Beratungsverhältnis mit ihm einzugehen von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens. Wenn eine solche Situation eintritt, muss der Kunde eine Provision in Höhe von 100% des ersten Jahresgehalts des Mitarbeiters zahlen, basierend entweder auf dem neuen Gehalt oder dem aktuellen Gehalt des Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
8. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt für ein Jahr nach Abschluss des RapidStart-Auftrags in Kraft, sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt wird. Diese Vereinbarung kann von jeder Partei (der „nicht verletzenden Partei“) durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ganz oder teilweise gekündigt werden, wenn eines der folgenden Ereignisse bei oder in Bezug auf diese andere Partei (die „verletzende Partei“) eintritt. ): (i) die verletzende Partei begeht einen wesentlichen Verstoß gegen eine ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und schafft es nicht, diesen Verstoß innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung zu beheben; oder (ii) eine Insolvenz der verletzenden Partei, die Einreichung eines Insolvenzantrags durch oder gegen die verletzende Partei, die Ernennung eines Insolvenzverwalters für die verletzende Partei oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger der verletzenden Partei. Nach der Kündigung ist MyWorkDrive berechtigt, die Zahlung für alle bis zum Kündigungsdatum erbrachten Dienstleistungen und damit verbundenen Kosten, einschließlich der laufenden Arbeiten, zurückzufordern und einzubehalten. Im Falle einer Kündigung oder bei Ablauf dieser Vereinbarung behalten die Abschnitte 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit.
9. SCHADENERSATZ.
Der ENDBENUTZER stellt MyWorkDrive und seine Mitglieder, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Vertreter von allen Schäden, Ansprüchen, Verlusten, Ausgaben, Kosten, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten frei, verteidigt sie und hält sie schadlos, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltsansprüche. Gebühren und Kosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und der Nutzung oder dem Betrieb der MyWorkDrive-Software, -Server oder -Konfigurationsempfehlungen durch den ENDBENUTZER ergeben.
10. SONSTIG.
10.1 Ganze Vereinbarung. Diese Vereinbarung und die Nutzungsbedingungen der MyWorkDrive-Software, die unter https://www.myworkdrive.com/terms-of-service/ verfügbar sind, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands dar. Bestellungen dienen ausschließlich der Definition von Mengen, Preisen und der Beschreibung der im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen und werden nur in diesem Umfang als Teil dieser Vereinbarung aufgenommen. Alle anderen Bedingungen in Bestellungen werden abgelehnt. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Diskussionen, Vorschläge und Vereinbarungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand. Ergänzungen, Modifikationen oder Verzichtserklärungen zu einer Bestimmung dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
10.2 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Teile in vollem Umfang in Kraft und wirksam und diese Bestimmung wird so weit wie möglich durchgesetzt, um die Absicht der Parteien zu verwirklichen, und wird entsprechend umgestaltet soweit erforderlich, um eine solche Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.
10.3 Verzicht. Handlungen oder Unterlassungen bei der Durchsetzung von Rechten aus dieser Vereinbarung bedeuten keinen Verzicht einer der Parteien auf ihre Rechte. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung darf geändert, aufgehoben oder aufgehoben werden, es sei denn, die Änderung, der Verzicht oder die Aufhebung wird schriftlich vereinbart und vom Mitarbeiter und einem autorisierten leitenden Angestellten des Unternehmens (außer dem Mitarbeiter) unterzeichnet. Kein Verzicht einer Partei im Falle einer Verletzung oder Einhaltung einer Bedingung oder Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei gilt als Verzicht auf eine andere Bedingung oder Bestimmung oder auf dieselbe Bedingung oder Bestimmung zu einem anderen Zeitpunkt.
10.4 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen (ausgenommen die Zahlung fälliger Beträge).
10.5 Keine Drittbegünstigten. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sollen die Bedingungen dieser Vereinbarung ausschließlich MyWorkDrive und dem Kunden zugute kommen und begründen keinerlei Rechte zugunsten Dritter.
10.6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des Uniform Computerized Information Transaction Act und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gelten nicht für diese Vereinbarung. Die Parteien werden versuchen, alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung informell beizulegen, zunächst durch ihre jeweilige Geschäftsführung und dann durch unverbindliche Mediation im San Francisco County, Kalifornien. Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden vor den Staats- oder Bundesgerichten im San Francisco County, Kalifornien, und nur vor diesen Gerichten verhandelt, und jede Partei verzichtet unwiderruflich auf alle Einwände gegen diesen Gerichtsstand.
10.7 Hinweise. Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und werden drei (3) Tage nach dem Datum wirksam, das an den auf dem Bestellformular angegebenen Hauptsitz der anderen Partei gesendet wird, z. Hd. Rechtsabteilung.
10.8 Staatliche Regulierung. Der Kunde erkennt an, dass die Liefergegenstände Exportbeschränkungen der US-Regierung und Importbeschränkungen bestimmter ausländischer Regierungen unterliegen können. Der Kunde darf die Liefergegenstände nicht exportieren oder reexportieren, außer in Übereinstimmung mit dem US Export Administration Act und den damit verbundenen Regeln und Vorschriften sowie ähnlichen, nicht von der US-Regierung betroffenen Beschränkungen, sofern zutreffend. Der Kunde ist nicht berechtigt und darf auch keinem Dritten gestatten, Liefergegenstände oder ein direktes Produkt davon aus den Vereinigten Staaten zu entfernen oder aus diesen zu exportieren oder den Export oder Reexport zu gestatten: (i) in (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner der Vereinigten Staaten). Land, gegen das ein Embargo verhängt wurde oder der Terrorismus unterstützt; (ii) an alle, die auf der Table of Denial Orders des US-Handelsministeriums oder auf der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums stehen; (iii) in jedes Land, in das eine solche Ausfuhr oder Wiederausfuhr beschränkt oder verboten ist oder für das die US-Regierung oder eine ihrer Behörden zum Zeitpunkt der Ausfuhr oder Wiederausfuhr eine Ausfuhrlizenz oder eine andere staatliche Genehmigung ohne vorherige Einholung benötigt eine solche Lizenz oder Genehmigung; oder (iv) anderweitig gegen Export- oder Importbeschränkungen, Gesetze oder Vorschriften einer US-amerikanischen oder ausländischen Agentur oder Behörde verstoßen. Der Kunde stimmt dem Vorstehenden zu und gewährleistet, dass er sich nicht in einem solchen verbotenen Land befindet, nicht unter der Kontrolle eines solchen Landes steht oder dort ansässig ist oder auf einer solchen Liste verbotener Parteien steht. Die Lieferungen dürfen ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung weiterhin nicht für (a) terroristische Aktivitäten oder (b) den Entwurf oder die Entwicklung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder Raketentechnologie verwendet werden. Die Liefergegenstände und die begleitende Dokumentation gelten als „kommerzielle Computersoftware“ bzw. „kommerzielle Computersoftwaredokumentation“ gemäß DFAR Abschnitt 227.7202 und FAR Abschnitt 12.212(b), soweit anwendbar. Jegliche Nutzung, Änderung, Vervielfältigung, Freigabe, Aufführung, Anzeige oder Offenlegung der Liefergegenstände und Dokumentation durch die US-Regierung unterliegt ausschließlich den Bedingungen dieser Vereinbarung.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
MYWORKDRIVE HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, OHNE BESCHRÄNKUNG, ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENE GEWINNE, EINKOMMENVERLUST ODER ENTGANGENE GESCHÄFTSVORTEILE), EGAL EGAL EGAL VORHERSEHBAR ODER NICHT, SELBST WENN DIES EINGESETZT WURDE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON MYWORKDRIVE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG DEN BETRAG, DER IM RAHMEN DES GELTENDEN BESTELLFORMULARS UNMITTELBAR VOR DEM DATUM DES ANSPRUCHS GEZAHLT WURDE. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN BLEIBEN IN VOLLSTÄNDIGER KRAFT UND WIRKUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE RECHTSMITTEL EINER PARTEIEN DARUNTER ENTSCHEIDEN SIND, IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT ZU HABEN. DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITT 8 WERDEN DIE RISIKEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM KUNDEN UND MYWORKDRIVE AUFGETEILT, UND DIE FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN BERECHNETEN GEBÜHREN spiegeln diese Risikoverteilung und Haftungsbeschränkung wider.